Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Juni 2021

Inhalt:
Internationaler Handel und die globale Geschäftstätigkeit deutscher und europäi­scher Unternehmen bieten große Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand entlang der Lieferketten. Gleichzeitig können durch diese Geschäftstätigkeiten auch erhebliche negative Aus­wirkungen für die Menschen und die Umwelt entlang dieser Lieferketten entstehen.

Neben der Pflicht der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung der Menschenrechte durch Staaten, tragen auch Unternehmen eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Um die praktische Umset­zung dieser Verantwortung zu fördern und einheitliche Regeln sowie gleiche Ausgangs­bedingungen für Unternehmen in Deutschland zu schaffen, hat die Bundesregierung am 3. März den Entwurf für ein deutsches Sorgfalts­pflichtengesetz beschlossen.

Das Gesetz wurde im Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen und wird ab Januar 2023 gelten. Darüber hinaus gelten für viele Unternehmen auch EU-Regulierungen und weitere Gesetze, die die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verlangen. Diese diversen Anforderungen sollten gemeinsam betrachtet werden.

Dieses Briefing adressiert die wichtigsten Themen, mit denen Unternehmen sich in Bezug auf das neue Gesetz auseinandersetzen müssen.

Jahr: Juni 2021
Autor: Alice Homuth
Sprache: DE
Keywords: Sorgfaltspflichtengesetz, Sorgfaltspflicht, Lieferkettengesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, mHRDD